KREFELD KENNENLERNEN

1933 

DAS ENDE DER KOMMUNALEN DEMOKRATIE

Am 30. Januar 1933 übernahm die NSDAP die Macht in Deutschland. Damit begann gleichsam der Niedergang der kommunalen Selbstverwaltung. Bereits Ende 1933 mit der Verabschiedung des Preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes, der Reichsgemeindeordnung, wurden die bisher gültigen Städteordnungen und Landgemeindeordnungen aufgehoben. Nunmehr galt eine einzige Gemeindeordnung für alle bisherigen preußischen Stadt- und Landgemeinden (mit Ausnahme der Hauptstadt Berlin). Die Bürgermeister, bzw. die Oberbürgermeister in den Kreisstädten wurden nicht mehr gewählt, sondern berufen. In den Gliedstaaten des Deutschen Reiches galten bis zur Einführung der Deutschen Gemeindeordnung (DGO) am 30. Januar 1935, die über 30 landesrechtlichen Kommunalverfassungen weiter. Die DGO legte fest, dass an der Spitze der Gemeinde im Sinne des Führerprinzips ein vom Staat ernannter Bürgermeister als „Leiter der Gemeinde“ stehen musste. Einen gewählten Rat als Vertretung der Bürgerschaft gab es nicht mehr, hingegen hatten die Gemeinderäte „die dauernde Führung der Verwaltung der Gemeinde mit allen Schichten der Bürgerschaft zu sichern“. Durch die DGO wurde die  kommunale Selbstverwaltung praktisch abgeschafft.

Seit ihrer Machtübernahme hatten die Nationalsozialisten durch eine Kombination von Terror und Einschüchterung die politischen Funktionsträger in den meisten Gemeinden ruhig gestellt und nach und nach, auf Grundlage des  Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, vom 7. April 1933, entfernt. Auch die beiden Krefeld-Uerdinger Bürgermeister Wilhelm Warsch und Heinrich Hüpper wurden auf Grundlage dieses Gesetzes, nach längerer Beurlaubung, Anfang 1934 in den Ruhestand gesetzt.

 

Deckblatt der Festschrift zur Eröffnung der Rheinbrücke  im Juni 1936.

 

Festakt am 7. Juni 1936 zur Eröffnung der Rheinbrücke durch Rudolf Heß.

 

Am Morgen des 4. März 1945 von der Wehrmacht gesprengte Rheinbrücke

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